Präventions- und Schutzkonzept

Präventions- und Schutzkonzept

 Präventions- und Schutzkonzept des SV Meßkirch 1921-04 e.V.

  1. Positionierung der Vorstandschaft

Alle Vorstandsmitglieder des SV Meßkirch 1921-04 e.V. sind sich der Verantwortung bewusst, dass sämtliche Kinder im Verein vor jeglicher Art von Gewalt, insbesondere der sexualisierten Gewalt innerhalb des Vereins, bestmöglich geschützt werden müssen. Wir möchten den Kindern ein unbeschwertes Miteinander im Verein gewährleisten.

Die Vorstandschaft des Vereins tragen das erstellte Präventions- und Schutzkonzept und werden dieses regelmäßig, mindestens einmal jährlich, in den Sitzungen thematisieren und ggf. Aktualisierungen bzw. Veränderungen und Ergänzungen am Konzept vornehmen.

Für den Fall, dass sich der Verein ein Leitbild geben wird, ist auch hier der Kinderschutz fest zu verankern.

2. Thematisierung bei neuen Mitarbeitern

Bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter, Trainer und Übungsleiter ist vom Jugendleiter mit diesem ein Gespräch zu führen, in dem folgende Themen angesprochen werden:

  1. Motivation und Erwartung des Trainers/Übungsleiters
  2. Qualifikation und Erfahrungen
  3. Vorstellung des Präventions- und Schutzkonzepts
  4. Hinweis auf Schulungen
  5. Ehrenkodex
  6. Verpflichtungserklärung

 

  1. Schutzbeauftragte benennen

Vertrauensvolle Ansprechpersonen für die Kinder, Jugendlichen, Eltern und auch Mitarbeiter innerhalb des Vereins nehmen Beschwerden entgegen. Sie leiten im Falle eines Verdachts entsprechende Interventionsschritte ein. Sie wirken bei der Umsetzung des Präventionskonzeptes mit. Die Kontaktdaten der Schutzbeauftragten sollen den Mitgliedern bekannt gemacht werden.

Als Schutzbeauftragte ist derzeit Maximilian Lipp, Nina Singler und Alexander Hamann benannt.

  1. Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis

Der SV Meßkirch 1921-04 e.V. erstellt für alle im Kinder- und Jugendbereich vorhandenen Tätigkeiten eine Risikobewertung. Kommt der Verein zum Ergebnis, dass die Tätigkeiten aufgrund des Kontaktes zu den Mädchen und Jungen ein besonderes Vertrauensverhältnis zulassen, teilt er dies den Personen mit, die die Tätigkeiten ausüben. Diese Personen müssen dann das erweiterte Führungszeugnis vorlegen bzw. vom Landratsamt Sigmaringen die Unbedenklichkeitsbescheinigung einholen. Diese muss alle 5 Jahre erneut vorgelegt werden.

  1. Wissen und Handlungskompetenzen vermitteln

Ziel ist es, dass sich die Übungsleiter und Betreuer ein grundlegendes Wissen zum Thema sexualisierter Gewalt aneignen, sich der Problematik bewusst sind, um grenzverletzendes Verhalten, auch unter den Kindern selbst, zu erkennen und angemessen reagieren zu können. Hierzu soll ein regelmäßiger Austausch und ggf. eine interne oder externe Qualifizierung dienen. Alle 2-3 Jahre sollen Fort- und Weiterbildungen angeboten werden, um Trainer und Übungsleiter für das Thema zu sensibilisieren und handlungssicher zu machen.

  1. Unterzeichnung Ehrenkodex

Der Ehrenkodex soll den im Kinder- und Jugendbereich tätigen Mitarbeitern die Verantwortung gegenüber den Kindern und Jugendlichen im Verein verdeutlichen.
Übungsleiter und Trainer bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie die ethischen Grundsätze eines altersgerechten Erziehungs- und Trainingsstils einhalten. Neben der Achtung der Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen, der Vermeidung von Doping und Medikamentenmissbrauch erklären die Unterschreibenden, auf jede Form von Gewalt zu verzichten und das Recht auf körperliche, seelische und sexuelle Unversehrtheit zu achten.
Es ist anzustreben, dass der Ehrenkodex in einer gemeinsamen Veranstaltung der Mitarbeiter unterzeichnet wird. Hierbei soll nochmals der Sinn und die Bedeutung erläutert werden. Um dies zu verstärken wäre es auch sinnvoll, wenn dies auch im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit publik gemacht wird.

  1. Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung

Mit dem Unterzeichnen der Verpflichtungserklärung versichern die Ehrenamtlichen dem Verein, diesen sofort zu informieren, sollte ein Verfahren nach den §§  171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 184i, 201a, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB gegen sie eingeleitet werden. Außerdem unterzeichnen sie, die Verhaltensweisen des Präventionskonzeptes verstanden zu haben.

  1. Elternarbeit

Die Eltern tragen die Verantwortung für ihre Kinder und sind erste Ansprechpartner für die Übungsleiter und Trainer, wenn es um die Bedürfnisse der jungen Sportlerinnen und Sportler geht. Deshalb sollen die Eltern aktiv in die Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt einbezogen werden.
Im Rahmen eines Elternabends sollen die Eltern über das Präventions- und Schutzkonzept informiert werden. Auch sollen hierbei die Schutzbeauftragten als Ansprechpartner vorgestellt werden.

  1. Verhaltenskodex für Mitarbeiter-/innen

Klare Verhaltensregeln zu grenzachtenden Verhaltensweisen bzw. Fehlverhalten im Umgang der Trainer mit den Mädchen und Jungen. Es sollen dabei klare Regeln für kritische Situationen festgehalten werden. Da der SV Meßkirch 1921-04 e.V. über mehrere Abteilungen verfügt, in denen unterschiedliche Verhaltensweisen angezeigt sind, werden die Verhaltensregeln unterteilt und zwar in Verhaltensweisen im Hinblick auf alle Abteilungen einerseits und im Hinblick auf die einzelne Abteilung andererseits:

Verhaltensweisen für alle Abteilungen:

  • Keine Privatgeschenke an Kinder und Jugendliche
  • Keine Geheimnisse mit Kindern teilen, alles öffentlich/transparent teilen
  • Keine körperlichen Kontakte gegen deren Willen
  • Kein Einzeltraining
  • Kein gemeinsames Duschen der Trainer mit Kindern/Jugendlichen

Verhaltensweisen für die Abteilung Fußball:

Fahrten zu Auswärtsspielen durch Eltern sind wie folgt organisiert: Die Kinder und Jugendliche werden von den Eltern am gemeinsamen Treffpunkt übergeben, anschließend erfolgt die Fahrt gemeinschaftlich als Kolonne zum Zielort. Die Rückfahrt wird ebenfalls als Kolonne durchgeführt. Die Kinder werden nach der gemeinsamen Rückfahrt wieder am Treffpunkt an die Eltern übergeben. Ansonsten ist von Fahrern vor Antritt der Fahrt in jedem Fall eine Selbstverpflichtungserklärung zu unterzeichnen.

Weitere Regeln sind:

  • Die Umkleidekabinen der Mädchen und Jungen werden grundsätzlich nicht betreten. Ist ein Betreten erforderlich, sollte dieses durch einen gleichgeschlechtlichen Erwachsenen erfolgen. Es gilt: Zuerst anklopfen, dann die Kinder bitten, sich etwas überzuziehen.
  • Unsere Umgangssprache verzichtet auf sexistische und gewalttätige Äußerungen.
  • Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen.
  • Sollte es zu einer Übernachtungssituation kommen, schlafen Erwachsene und Kinder grundsätzlich in getrennten Zimmern bzw. Zelten.

Über Ausnahmen von obigen Verhaltensweisen ist vorab der Schutzbeauftragte oder der Erziehungsberechtigte des Kindes/Jugendlichen zu informieren.

  1. Rechte der Mädchen und Jungen stärken

Die Kinder/Jugendlichen sind über ihre Rechte aufzuklären.
Die Kinder sind in ihrer Entwicklung zu stärken und zu unterstützen.
Sie sind zu informieren, dass sie sich an jemand wenden können, wenn sie Hilfe brauchen.

Hier können Sie die Selbstverpflichtungserklärung herunterladen.

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